[1285] Das Vornêhmen, des -s, plur. ut nom. sing. der Infinitiv des vorigen Zeitwortes als ein Hauptwort gebraucht. 1. Die Handlung des Vornehmens, in allen Bedeutungen und ohne Plural. 2. In der dritten Bedeutung, die vorgenommene Sache, d.i. diejenige Sache, zu deren Ausführung man den Anfang macht. Von seinem Vornehmen abstehen. Auf seinem Vornehmen beharren. Das Vornehmen ist nicht gelungen. 3. In der vierten Bedeutung, der Entschluß, Beschluß, und die beschlossene Sache, in welcher Bedeutung es mehrmahls in der Deutschen Bibel vorkommt.
Adelung-1793: Vornehmen