[1289]Vorschauen, verb. regul. act. welches nur in einigen Gegenden, z.B. in den Niederdeutschen Marschländern, üblich ist, vorläufig besichtigen, vor der Hauptschau oder Hauptbesichtigung in Augenschein nehmen. Daher die Vorschau oder Vorschauung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1289.