Vorständer, der

[1301] Der Vorständer, des -s, plur. ut nom. sing. gleichfalls von vorstehen, was vorstehet. 1. * Eine vorstehende Person, ein Vorsteher; in welcher Bedeutung es aber eben so sehr veraltet ist, als Vorstand. 2. Im Forstwesen werden die jungen Bäume Laubholz, welche man, bey Abtreibung des Schlagholzes, zum künftigen Anwuchse stehen lässet, Vorständer oder Oberständer genannt. Doch führen sie diesen Nahmen nur nach dem zweyten Umlaufe der Schläge; vorher heißen sie Laßreiser, Hegereiser, Samenreiser, nach dem dritten oder vierten Schlage aber angehende Bäume. In andern Gegenden hingegen führen die alten Bäume oder Hauptbäume diesen Nahmen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1301.
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