Vorweisen

[1312] Vorweisen, verb. irregul. act. S. Weisen, hervor weisen. Etwas vorweisen, es andern weisen, es ausweisen. Einen Schuldschein vorweisen, vorzeigen, aufweisen. Brief und Siegel von jemanden vorzuweisen haben. So auch die Vorweisung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1312.
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