[1313]Vorwimmern, verb. regul. act. & neutr. in jemandes Gegenwart wimmern, damit er es höre. Ich ermangelte auch nicht, die kleinen Seufzerlein meiner Schwester vorzuwimmern, Weiße.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1313.