[1314] Vorzeichnen, verb. regul. act. 1. In jemandes Gegenwart, oder doch in Rücksicht auf ihn zeichnen, sowohl, ihm einen Begriff von der Gestalt eines Dinges beybringen, als auch, damit er nachzeichnen lerne. Einem etwas vorzeichnen. 2. Vorläufig zur folgenden Bearbeitung zeichnen. So zeichnen die Schlösser ein Loch vor, wenn sie da, wo sie ein Loch in etwas schlagen wollen,[1314] einen Hieb oder Einschnitt machen; welches auch körnen genannt wird.