Währgeld, das

[1346] * Das Währgêld, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -er, ein mit der Sache selbst im Hochdeutschen veraltetes Wort, die Geldstrafe für einen entleibeten Menschen zu bezeichnen, im mittlern Lateine Werigeldum. Ohne Zweifel von dem alten war, ein Mann; S. Baron und Währwolf.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1346.
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