[1346] * Das Währgêld, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -er, ein mit der Sache selbst im Hochdeutschen veraltetes Wort, die Geldstrafe für einen entleibeten Menschen zu bezeichnen, im mittlern Lateine Werigeldum. Ohne Zweifel von dem alten war, ein Mann; S. Baron und Währwolf.