[1348]Der Währmann, des -es, plur. die -männer, eine Person, welche für die Wahrheit einer Versicherung oder einer Rede zu stehen hat, wofür doch das vollständigere Gewährmann edler ist. S. dasselbe.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1348.