[1391] Der Wärter, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Wärterinn. 1. Von der neutralen Bedeutung des Verbi warten, nur noch in einigen Zusammensetzungen, besonders in Thorwärter, Thürwärter, dessen Pflicht es ist, am Thore, an der Thüre zu warten. Noch häufiger 2. von den thätigen Bedeutungen. (a) Eine Person, welche die nöthige Sorge für etwas träget, nur in einigen einzelnen Fällen, und einigen Zusammensetzungen. Der Zeugwärter, der das Geschütz in seiner Aufsicht hat. Am häufigsten, (b) eine Person, welche durch Leistung der nöthigen Handreichung Sorge für etwas trägt. Keinen Wärter haben. Eine Wärterinn, im gemeinen Leben, eine Wartfrau. So auch Krankenwärter, Kinderwärterinn u.s.f.
Anm. Ehedem war Statt dieses Substantivi nur Wart üblich, welches schon im Tatian vorkommt, und in einigen Gegenden in manchen Zusammensetzungen noch jetzt gehöret wird, wie Zeugwart, Waldwart u.s.f.