[1397] Der Wscher, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Wscherinn, eine Person, welche wäscht. 1. In der ersten Bedeutung des Verbi, wo es doch nur im männlichen Geschlechte gebraucht wird, nicht aber, oder doch nur selten, im weiblichen, vermuthlich die Zweydeutigkeit mit der folgenden Bedeutung zu vermeiden. Er ist ein Wäscher, trägt irrige oder unbedeutende Sachen mit einer vorzüglichen Geläufigkeit der Zunge vor. 2. Eine Person, welche andere Dinge vermittelst des Wassers reiniget, besonders wenn sie ein Geschäft daraus macht. Erzwäscher, im Hüttenbaue. Silberwäscherinn, an den Höfen. Im engsten Verstande werden diejenigen weiblichen Personen, welche die leinenen Kleidungsstücke und Geräthschaften waschen, Wäscherinnen genannt.