Wölben

[1601] Wölben, verb. regul. act. 1. Mit einer gemauerten bogenförmigen Decke versehen. Ein gewölbter Keller, ein gewölbtes Grab. Gewölbte Zimmer. Die bogenförmige gemauerte Decke[1601] selbst heißt ein Gewölbe. In weiterer Bedeutung, mit einer bogenförmigen Decke überhaupt versehen. So hat man gewölbte Kasten, deren hölzerner Deckel einem Gewölbe gleicht. 2. Figürlich, zu einer bogenförmigen Decke ründen. Sieh, wie auf dem Hügel die grüne Haselstaude zu grünen Grotten sich wölbt, Gesn. Ein gepflanzter Weinstock soll sich wie eine kühle Laube um die Fenster wölben, eben ders. Daher das Wölben, und die Wölbung.

Anm. Im Niederd. wolven, im Schwed. hvaelfva, welches aber auch im Kreise drehen bedeutet. Es stammet mit volvere, von einer Wurzel wol, wel ab, deren Hauptbegriff die Ründe, und die Bewegung in Gestalt derselben ist, und wovon mit veränderten Ableitungssylben auch Welle, wälzen, u.s.f. herkommen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1601-1602.
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