[1626] Die Würde, plur. die -n. 1. Ein jeder Vorzug eines Dinges oder einer Person. Ich will ihn in seinen Würden lassen, will ihm seine Vorzüge nicht absprechen. 2. Ein merklicher äußerer Vorzug in der bürgerlichen Gesellschaft, und ein mit solchen Vorzügen verbundenes Amt. Die kaiserliche, königliche, gräfliche Würde. Zu einer hohen Würde gelangen. Geistliche Würden. Aller seiner Würden verlustig erkläret werden. Mit einer Würde bekleidet werden. Es wird in dieser Bedeutung von bürgerlichen Vorzügen in den obern Classen gebraucht, so fern sie zugleich mit einer gewissen Ehre verbunden sind, der Vorzug mag nun in einem wirklichen Amte, oder nur in einem Titel bestehen. In manchen Fällen wird es auch im Plural und im Abstracto von geistlichen mit solchen Vorzügen bekleideten Personen gebraucht. Ew. Ehrwürden, Wohlehrwürden u.s.f. 3. Die Eigenschaft, da etwas den Vorzügen der obern Classen in der bürgerlichen Gesellschaft gemäß ist, hoher Grad der Anständigkeit; ohne Plural. Ernst und Würde herrschet in seinem ganzen Betragen. Die Würde des Styles, die Eigenschaft, da der Ausdruck dem verfeinerten Empfindungsvermögen der obern Classen angemessen ist.
Anm. Schon im Ottfried Wirde, im Kero Wirdige. Es ist mit werth Eines Geschlechtes, und von demselben nur in der Ableitungssylbe unterschieden. Ob aber die Wurzel wer zu schwer gehöret, und folglich Würde mit Bürde Eines Ursprunges ist, läßt sich vermuthen, aber nicht beweisen.