[1321] Der Wáchmeister, oder nach alter Art Wachtmeister, des -s, plur. ut nom. sing. derjenige, welcher die nächste Aufsicht über die Wachen und Posten hat, wohin der Wachmeister bey den Stadtwächtern oder Stadtsoldaten gehöret. Bey den Feld-Truppen ist das Wort nur noch bey der Reiterey üblich, wo der Wachmeister ein Unter-Officier ist, welcher bey dem Fußvolke Serjeant heißt. Der Oberstwachmeister (bey dem Fußvolke der Major,) hat die Aufsicht über die Regimentswachen, so wie der General-Wachmeister über die Wachen einer Armee oder eines Corps.