[1332] Der Waffenschmid, des -s, plur. die -e. 1. Ein Vorgesetzter oder Inhaber eines Waffenhammers; oft auch ein jeder Arbeiter in demselben. 2. Ein Schmid, welcher Waffen, d.i. Gewehre, verfertiget, wofür jetzt Büchsenschmid üblich ist. 3. In manchen Gegenden noch ein Grob- oder Hufschmid, entweder, so fern sie ehedem auch Waffen verfertigten, oder, so fern Waffen ein Nahme der Werkzeuge überhaupt ist.