Wagenmeister, der

[1337] Der Wagenmeister, des -s, plur. ut nom sing. derjenige, welcher die Aufsicht über mehrere beladene Wagen und die dazu gehörigen Personen hat. Dergleichen Wagenmeister es sowohl auf großen Postämtern, als bey dem Troß der Armeen, bey der Jagd-Equipage u.s.f. gibt. An den Höfen ist es ein Beamter des Kutschenstalles, welcher die Schirrmeister und Wagenhalter unter sich hat.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1337.
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