Wahlherr, der

[1340] Der Wahlhêrr, des -en, plur. die -en, ein Herr, d.i. männliche Person von Stande, welche in gewissen Fällen das Wahlrecht besitzet. So sind in manchen Städten die Wahlherren gewisse Rathsherren, welche den neuen Rath erwählen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1340.
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