[1354] Das Waldamt, des -es, plur. die -ämter. 1. Ein Amt, d.i. Collegium, welches die erste Instanz in Waldsachen hat. 2. Die Versammlung dieses Collegii. Ein Waldamt halten. 3. Ein Amt, d.i. eine Bedienung, bey dem Forstwesen. In allen diesen Fällen ist an den meisten Orten Forstamt üblicher.