[1354] * Der Waldboth, des -en, plur. die -en, S. Waldgraf. Von Walt, Gewalt, war Waldbothe, oder richtiger, Waltbothe ehedem ein mit hinlänglicher Vollmacht versehener Abgeordneter eines Obern, ein Commissarius, in welcher Bedeutung doch das Wort längst veraltet ist.