Waldgraf, der

[1357] Der Waldgraf, des -en, plur. die -en. 1. In einigen Niedersächsischen Gegenden, ein Graf, d.i. Richter, in einem Waldgerichte, ingleichen der Grundherr einer Holzmark, wenn er zugleich diese Gerichtsbarkeit besitzet, S. Holzgraf. 2. In höherm Verstande sind die Waldgrafen, gewisse Grafen in den ehemaligen waldigen Gegenden an dem Rhein, welche zu den Zeiten der Fränkischen Könige und ihrer nächsten Nachfolger die höchste Aufsicht über die Jagden in diesen Gegenden hatten, und auch Wild-, Rau- und Rheingrafen genannt wurden. Siehe diese Wörter.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1357.
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