[1389] Warnen, verb. regul. act. von einer bevorstehenden Gefahr benachrichtigen, und selbige zu vermeiden, erinnern, mit dem Accusative der Person, und der Präposition vor vor der Sache. Jemanden warnen, ihn vor Gefahr, vor Schaden warnen. Man hat mich vor diesem Menschen gewarnet. Nachdem er so oft und so ernstlich ist gewarnet worden. Daher das Warnen, noch mehr aber die Warnung, plur. die -en, die Benachrichtigung von einer bevorstehenden Gefahr. Alle Warnungen sind bey ihm vergebens. Sich etwas zur Warnung dienen lassen, es sich eine Warnung seyn lassen.
Anm. Bey dem Ottfried, Notker und andern, uuarnon, im Schwedischen värna und varna. Aus der Endsylbe nen erhellet, daß es ein Iterativum oder Intensivum ist, welches ein Stammwort, waren oder wahren, voraus setzt. Da nun dieses sehr vieldeutig ist, so war auch warnen ehedem in mehr als Einer Bedeutung gebräuchlich, welche man aber nach und nach, bis auf die einzige noch gangbare, hat veralten lassen. Die vornehmsten dieser veralteten sind: 1. Befestigen, verwahren, von dem letztern; bey dem Ottfried und Notker. 2. Vertheidigen, beschützen, im Schwedischen noch jetzt värna, wo värn auch ein Schloß, eine Mauer, ein Zaun ist. 3. Bereiten. Das sie sich warnen zu der wer, zur Gegenwehr bereiten, Stryck. 4. Aufmerken, von wahr in gewahr. Uuarnont juvuih, attendite, in den Monseeischen Glossen. 5. Sich vorsehen, sich hüten, von eben demselben, und von wahren in bewahren. Gibot er tho in then notin thaz sie sich uuarnotin, hüteten, Ottfr. 6. Abwenden. Doch also, daß er unsern Schaden warnen, und unser Bestes werben soll, in einer Urkunde von 1485, und vielleicht noch andere mehr. In dem Stammworte, wahren, ist das a gedehnt, allein um des folgenden n Willen wird es in der Ableitung geschärft, wárnen; hingegen folgen einige Oberdeutsche Mundarten der entgegen gesetzten Analogie, und sprechen und schreiben wahrnen. Übrigens ist für warnen in der heutigen Bedeutung im Niederdeutschen auch wahrschauen üblich, S. dieses Wort.