[1398]Waschhaft, oder Waschhaftig, -er, -ste, adj. et adv. nur von waschen in der ersten Bedeutung, Fertigkeit besitzend, unbedeutende Dinge mit großer Geläufigkeit der Zunge, vorzutragen. Daher die Waschhaftigkeit.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1398.