[1421] Der Wêchselhändler, des -s, plur. ut nom. sing. ein Kaufmann, dessen vornehmstes Geschäft in Wechselbriefen bestehet, der[1421] doch unter dem Nahmen eines Banquiers am bekanntesten ist. Ein angesehener Wechselhändler wird auch wohl ein Wechselherr genannt. S. auch Wechsler.