[1431]Wégkapern, verb. regul. act. durch List und Geschwindigkeit in seine Gewalt bringen. Ein Schiff auf der See, einen Brief, einen Recruten wegkapern.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1431.