Wegnehmen

[1432] Wégnèhmen, verb. irregul. act. (S. Nehmen.) 1. Von einem Orte nehmen. Ein Buch von dem Tische wegnehmen. 2. Mit Gewalt in seinen Besitz bringen. Einen etwas wegnehmen, es ihm vor dem Munde wegnehmen. Ein Schiff auf der See wegnehmen. Eine Stadt wegnehmen, erobern. 3. Das nimmt mir viel Zeit weg, kostet mir viel Zeit. So auch die Wegnahme, das Wegnehmen, und die Wegnehmung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1432.
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