[1433]Wégrücken, verb. regul. 1. Neutrum, mit dem Hülfsworte seyn, von einem Orte rücken, d.i. langsam ziehen. Die Armee ist von der Ebene weggerücket. 2. Activum, von seinem Orte rücken. Den Tisch wegrücken.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1433.