[1433] Wégschaffen, verb. regul. act. machen, daß etwas wegkomme, oder entfernet werde; ein sehr allgemeiner Ausdruck, welcher die Art und Weise, oder das Mittel völlig unbestimmt läßt. Einen Bedienten wegschaffen, ihn mit Unwillen abdanken. Einen Müssiggänger wegschaffen, aus der Stadt schaffen. Man schaffet etwas weg, wenn man es verkaufet. Der Arzt schafft das Fieber weg, wenn er es vertreibet. Und so in andern Fällen mehr. So auch das Wegschaffen und die Wegschaffung.