Weiberlehen, das

[1442] Das Weiberlehen, des -s, plur. ut nom. sing. ein Lehen, welches auch auf das weibliche Geschlecht fallen kann; Frauenlehen, Kunkellehen, Schleyerlehen, im Gegensatze des Mannlehen. Weiberlehen haben, im Scherze, unter der Herrschaft seiner Frau stehen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1442.
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