Weibisch

[1442] Weibisch, -er, -te, adj. et adv. 1. * In dem weiblichen Geschlechte gegründet, demselben eigen und angemessen; eine veraltete Bedeutung, welche noch 1 Petr. 3, 7, vorkommt. Gebet dem weibischen, als dem schwächsten Werkzeuge seine Ehre, für dem weiblichen. 2. In engerer Bedeutung, in den niedrigen Schwachheiten des weiblichen Geschlechts gegründet, und denselben ähnlich; allemahl im harten und verächtlichen Verstande. Eine weibische Stimme, eine unanständig helle oder klare Stimme. Etwas weibisches an sich haben. Besonders für feige, auf eine[1442] unanständige Art leicht gerührt, unmännlich empfindsam; im Gegensatze des männlich. Weibisch klagen. Ein weibisches Herz.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1442-1443.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: