Weigern

[1451] Weigern, verb. reg. act. seine Abneigung, etwas zu thun, an den Tag legen, da es denn auf gedoppelte Art vorkommt. 1. Als ein eigentliches Activum, welches das Substantiv der Sache im Accusativ erfordert. Eine Bitte weigern; einem seine Bitte weigern. In diesem Verstande ist es im Hochdeutschen ungewöhnlich, indem in demselben allenfalls verweigern gebraucht wird. 2. Als ein Reciprocum, in welcher Gestalt es im Hochdeutschen allein üblich ist. Sich weigern, etwas zu thun. Ich weigere mich keinen Augenblick. Wird die Sache in Gestalt eines Nennwortes ausgedruckt, so stehet dasselbe im Genitive. Sie weigerten sich dessen, dieser Sache. Daher die Weigerung und das Weigern. Er that es ohne alle Weigerung.

[1451] Anm. In einigen Sprecharten nicht so richtig wegern, im Oberdeutschen schon sehr frühe weigeren, im Niederdeutschen weiern, im Angels. wyrnan, im Engl. wern, im Schwed. vägra. Die Endsylbe verräth ein Iterativum oder Intensivum, daher es nur auf die Wurzel weg oder weig ankommt, welche denn ohne Zweifel mit der Wurzel in wegen einerley ist, so daß weigern eigentlich bedeutet, seine Abneigung durch mehrmahlige Bewegung der Hände oder des Hauptes an den Tag legen. Das Angels. wyrnan und Engl. wern, scheinen mehr von wehren gebildet zu seyn, so wie das alte, noch in der Schweiz übliche sich widrigen von wider gebildet ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1451-1452.
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