[1466] Weislich, adv. auf eine weise, d.i. den rechtmäßigen Absichten, den Umständen angemessene Art. Etwas weislich verschwiegen halten. Seine Sache weislich einrichten. Dieses Wort als ein Adjectiv anstatt weise zu gebrauchen, wie von einigen geschiehet, ist ungewöhnlich. Schon bey dem Ottfried und Notker wislicho.
Adelung-1793: Weißlich