[1579]Wißbar, adj. & adv. was man wissen kann, wovon man klare Vorstellungen haben kann. Der ganze Inbegriff des Wißbaren. So auch die Wißbarkeit, obgleich dasselbe nur selten gebraucht wird.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1579.