Widersetzlich

[1523] Wídersétzlich, -er, -ste, adj. et adv. 1. Den Willen, die Absicht eines andern thätig hindern, und darin gegründet. Ein widersetzliches Betragen. 2. Dem man sich widersetzen kann; in[1523] welcher Bedeutung doch nur der Gegensatz unwidersetzlich zuweilen gebraucht wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1523-1524.
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