[1535]Wiederkäuflich, adj. et adv. in dem Wiederkaufe gegründet, denselben enthaltend, mit Vorbehaltung des Wiederkaufes. Etwas wiederkäuflich veräußern.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1535.