[1535]Der Wiederkauf, des -es, die -käufe, in den Rechten, das Recht, eine Sache, welche man verkauft, zu einer gewissen Zeit wieder zurück und an sich kaufen zu können. Etwas auf Wiederkauf veräußern.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1535.