[1536]Wiederlösen, verb. regul. act. welches doch wenig mehr gebraucht wird, durch Einlösung wieder an sich zurück bringen, wieder einlösen. So auch die Wiederlösung und das Wiederlösungsrecht, die Einlösung und das Einlösungsrecht.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1536.