Wiederlösen

[1536] Wiederlösen, verb. regul. act. welches doch wenig mehr gebraucht wird, durch Einlösung wieder an sich zurück bringen, wieder einlösen. So auch die Wiederlösung und das Wiederlösungsrecht, die Einlösung und das Einlösungsrecht.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1536.
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