[1537]Wiederstrahlen, verb. regul. act. & neutr. im letzten Falle mit dem Hülfsworte haben, einen Strahl und strahlenden Glanz zurück werfen; ingleichen, als Strahl oder strahlender Glanz zurück geworfen werden.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1537.