[1537] Das Wiedervergeltungsrecht, des -es, plur. die -e, das Recht, eine empfangene Beleidigung durch eine andere ähnliche zu vergelten, Lat. Jus talionis. Das Wort ist für ein feines Gehör zu lang und schwerfällig, daher gebraucht man dafür lieber entweder das Vergeltungsrecht, zumahl da dasselbe schon den Begriff des wieder mit in sich schließt, oder auch die Umschreibung, das Recht der Wiedervergeltung.