[1545] Der Wilddieb, des -es, plur. die -e, derjenige, welcher gehegtes Wild auf eine unbefugte und diebische Art fänget, oder fället; im Oberdeutschen ein Wilderer. Daher die Wilddieberey, und die Wilddeube, in den Rechten, eine an dem Wilde begangene Deube, d.i. Diebstahl.