Willig

[1549] Willig, -er, -ste, adj. et adv. 1. Guten Willen habend, bereit, etwas zu thun oder zu leiden: Zu allem willig seyn. Ein williger Mensch. Die willige Ergebenheit in die Rathschlüsse Gottes. Willig sterben. Jemanden willig anhören. Ein williger Gehorsam. Figürlich sind im Bergbaue willige Erze, leichtflüßige. 2. * Aus freyen Willen, unbefohlen; eine veraltete Bedeutung, in welcher das bestimmtere freywillig üblich ist. Indessen kommt willig in dieser Bedeutung noch im Oberdeutschen vor.

Anm. Schon im Isidor, Willeram u.s.f. willig, willich. Es ist von Wille, und der Ableitungssylbe ig, Willen habend. In unwillig, muthwillig u.s.f. wird die Bedeutung noch auf andere Art bestimmt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1549.
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