Willkühr, die

[1550] Die Willkühr, plur. car. 1. Das Vermögen, nach eigenem Gefallen zu handeln. Ich überlasse es deiner Willkühr. In engerer Bedeutung ist die Willkühr, das Vermögen, nach eigenen undeutlichen Vorstellungen zu handeln, zum Unterschiede von Wahl, welche sich auf deutliche Vorstellungen gründet; welche engere Bedeutung in dem folgenden Adjective am üblichsten ist. 2. * Die freye Wahl; im Hochdeutschen veraltet, aber noch im Oberdeutschen gangbar. Die Willkühr haben.

Anm. Auch dieses Wort ist alt, und von Wille und dem alten Kuhr, Wahl, zusammen gesetzt. Schwed. Willkor. Im Hochdeutschen[1550] ist es weiblichen, in manchen Provinzen aber sächlichen Geschlechtes, das Willkühr. Ehedem wurde dieses Wort noch von manchen andern Dingen gebraucht, besonders von solchen, welche von der freyen Wahl und Bestimmung Eines oder mehrerer abhangen. So ist es bald ein Vertrag, und willkühren, einen Vertrag, Vergleich machen; bald bedeutet es Statuten und Stadtgesetze, so fern sie ehedem durch die meisten Stimmen gemacht wurden, und willkühren, solche Gesetze machen; bald aber auch eine nach Willkühr oder Gutbefinden aufgelegte Strafe, und dergleichen mehr, welche man in den Glossarien aufsuchen kann.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1550-1551.
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