Wohlbedacht

[1594] Wohlbedacht, adj. et adv. gehörig bedacht. Ein wohlbedachter Entschluß. Etwas wohl bedenken, ich habe es wohl bedacht, sind hingegen getheilt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1594-1595.
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