[1596] Wohlgebohren, adj. et adv. von vorzüglichem Stande, von edler Geburt. Swer tugende hat, derst wolgeborn, Winsbeck. Jetzt gebraucht man das Wort nur noch als einen Titel, nicht allein von Personen aus dem niedern Adel, ungeachtet auch diese schon das Hochwohlgebohren bekommen, sondern auch von vorzüglichen Personen bürgerlichen Standes, wenn ihre Würden zunächst an den Adel gränzen. Im Abstracto Ew. Wohlgebohren. Ehedem war es ein Titel des hohen und selbst höchsten Adels. Im Strycker wird es noch Königinnen und Herzogen beygelegt. Die vielfachen Modificationen, welche dieser und alle übrige ähnliche Titel, nach der Verschiedenheit der Kanzelleyen und derjenigen Personen bekommen, welche an einander schreiben, sind unzählig, gehören aber eigentlich nicht in ein Wörterbuch.