[1597]Wohlgewogen, adj. et adv. Neigung gegen einen andern, besonders Niedrigern, empfindend; ein pleonastisches Wort, weil gewogen bereits den Begriff des wohl in sich schließet. So auch Wohlgewogenheit für Gewogenheit.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1597.