[1601] Die Wohnung, plur. die -en, von dem Verbo wohnen. 1. Der beständige Aufenthalt an einem Orte, als ein Abstractum, folglich ohne Plural. Seine Wohnung an einem Orte haben, nehmen. 2. Der Ort des Aufenthaltes, als ein Concretum, folglich mit dem Plural; da es denn ein allgemeiner Ausdruck ist, welcher Häuser, Palläste, Hütten, Höhlen u.s.f. unter sich begreift. 3. In engerer Bedeutung ist die Wohnung ein Theil eines Gebäudes, in welchem eine Familie wohnet, oder wohnen kann. Ein Haus hat vier Wohnungen, wenn es für so viele Familien eingerichtet ist.
Anm. Schon im Tatian Wonunga, im Ottfried, vermittelst einer andern Ableitungssylbe, Woni.