[1609]Der Wollenwêber, des -s, plur. ut nom. sing. ein Weber, welcher wollene Zeuge verfertiget, in Wolle arbeitet; zum Unterschiede von einem Leinweber und Seidenweber.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1609.