[1613] Worgen, verb. regul. act. welches nur als ein Reciprocum im Oberdeutschen üblich ist, wo sich worgen, das Bestreben bezeichnet, welches vor dem Erbrechen hergehet, eigentlich das Bestreben, eine Erstickung zu vermeiden. Es ist in dieser Gestalt das Neutrum von dem Factitivo würgen, welches im Hochdeutschen gleichfalls für worgen gebraucht wird. Indessen gebrauchen die Oberdeutschen ihr worgen eben so oft für würgen, daher der Unterschied zwischen beyden bloß in der provinziellen Aussprache liegt. S. Würgen.