[1762]Zünftig, adj. & adv. 1. In eine Zunft vereiniget, Zunftrecht habend. Ein zünftiges Handwerk, im Gegensatze eines unzünftigen und freyen. 2. Zu einer Zunft gehörig, in derselben gegründet. So auch die Zünftigkeit.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1762.