[1645] Zahlbar, adj. et adv. von zahlen, fähig, oder verbunden, gezahlet oder bezahlet zu werden. Ein Wechsel ist zahlbar, wenn die Zeit, zu welcher die Zahlung in demselben bestimmt worden, vorhanden ist, welches man auch verfallen nennet. Zahlbare Kaufgelder.
Adelung-1793: Zählbar