Zaungericht, das

[1661] Das Zaungericht, des -es, plur. die -e, an einigen Orten, eine Art der niedern Gerichtsbarkeit, welche sich über einen bloßen Hof in eines andern Gebieth erstreckt, so weit nehmlich des Hofes Zaun gehet. Es wird daher auch das Pfahlgericht genannt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1661.
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