[1663] Zêchen, verb. regul. act. & neutr. welches im letztern Falle das Hülfswort haben bekommt. 1. Reichlich trinken; in der vertraulichen Sprechart. Wacker zechen. Sie haben die ganze Nacht mit einander gezecht.
Ihr Freunde zecht, wie unsre Väter zechten,
Haged.
2. Bey einem Wirthe für sein Geld essen und trinken; eine im Hochdeutschen seltene Bedeutung, in welcher es nur allein als ein Neutrum gebraucht wird. Für sein Geld zechen. Bey einem zechen. Daher das Zechen.
Anm. Auch dieses Wort ist im Hoch- und Oberdeutschen so einzeln und einsam, als das vorige; außer daß auch im Böhmischen cechuje, ich zeche, ist, von welchem denn doch noch die Frage ist, ob es nicht aus dem Deutschen entlehnet worden. Es ist aller Wahrscheinlichkeit nach ein Intensivum von ziehen, zumahl, da schon dieses von dem reichlichen Trinken gebraucht wird.